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Das Verwaltungsrecht ist sehr vielschichtig und umfasst alle Rechtsgebiete, in denen der Staat gegenüber dem Bürger auftritt. Hierzu zählen u. a. öffentliches Baurecht, Gewerberecht, Beamtenrecht, Umweltrecht, Polizei-und Ordnungsrecht.
Die Besonderheit des Verwaltungsrechts besteht darin, dass viele Rechtsmaterien auf Landesebene geregelt sind. Deshalb sind entsprechende Landesgesetze (z.B. Polizeigesetz (PolG) Baden-Württemberg) und Rechtsverordnungen, aber auch Satzungen der jeweiligen Gemeinden zu berücksichtigen.
Wir überprüfen im Bedarfsfall für Sie die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten (Bescheide, Verfügungen usw.). Der Adressat eines solches Verwaltungsaktes sollte unverzüglich, jedenfalls innerhalb der Widerspruchfrist reagieren, da auch ein widerrechtlicher Verwaltungsakt Bestandskraft erlangen kann.
Wenn ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt kraft Gesetzes oder aufgrund behördlicher Anordnung keine aufschiebende Wirkung entfaltet, kann bei Gericht Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden bzw. eine einstweilige Anordnung beantragt werden, um dem Betroffenen vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Hierzu ist in der Regel anwaltliche Hilfe erforderlich.
Wird einem Widerspruch nicht abgeholfen, steht der Klageweg zu den Verwaltungsgerichten offen.
Typische Fallgestaltungen: